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Gutachten zur Vergleichsmiete auch ohne Besichtigung gültig

Hintergrund: Gutachter konnte Wohnungen nicht besichtigen

Die Vermieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verlangt vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Zur Begründung hatte sich die Vermieterin auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen berufen. Das Gutachten, das Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die Zwei- bis Vierzimmerwohnungen des Gebäudes enthält, war dem Mieterhöhungsverlangen beigefügt.

In dem Gutachten heißt es unter anderem:

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BGH: Vermieter kann Schadenersatz ohne Fristsetzung verlangen

Hintergrund: Vermieter verlangt sofort Schadensersatz

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